Der andere [zweite] Artikel:
Zum anderen, nachdem der rechtmäßige Zehnt [Kornsteuer] im Alten Testament festgesetzt ist und im Neuen {Testament} als erfüllt, nichts desto minder wollen wir den rechtmäßigen Kornzehnten gerne geben, doch wie es sich gebührt. Demnach soll man ihn Gott geben und den seinen mitteilen, {so} gebührt er einem Pfarrer, der klar das Wort Gottes verkündet. So sind wir fürderhin Willens diesen Zehnt {von} unserer Kirchen Pröbste, so denn von einer Gemeinde eingesetzt, sollen einsammeln und einnehmen {lassen}, {und} davon einem Pfarrer, so {er} von einer ganzen Gemeinde erwählt wird, sein ziemlich genügendes
[angemessen ausreichendes] Auskommen geben, ihm und den Seinen, nach Erkenntnis [Beschluss] einer ganzen Gemeinde. Und was übrigbleibt, soll man (armen Bedürftigen, so sie im selben Dorf vorhanden sind) mitteilen [zukommen lassen], nach Gestalt der Sache [Sachlage] und der Erkenntnis einer Gemeinde. Was übrig bleibt, soll man behalten, falls man rüsten muss, einer Landnot [Kriegsgefahr] wegen. Damit man keine Landessteuer auf den armen Mann lege dürfe, soll man es {in solchen Fällen} von diesem Überschuss
ausrichten. Auch wenn Sache wäre, dass ein oder mehrere Dörfer, die den Zehnten selbst aus großer Not halber verkauft hätten, dieselben so darum zu zeigen, in der Gestalt haben von einem ganzen Dorf, der soll es nicht entgelten, sondern wir wollen uns ziemlicher Weise, nach Gestalt und Sache mit ihm vergleichen, ihm solches wieder mit ziemlicher Ziel und Zeit ablassen [falls jemand die Steuer eines ganzen Dorfes gepachtet hat, soll das Dorf sich je nach Sachlage mit dem Käufer vergleichen und die Steuerpacht zu angemessenem Preis und nach angemessener Zeit wieder auslösen können]. Aber wer von keinem Dorf
solches erkauft hat und ihre Vorfahren ihnen selbst solches {willkürlich} zugeeignet haben, wollen und sollen und sind ihnen nichts weiter schuldig zu geben, allein wie oben steht unseren erwählten Pfarrer damit zu unterhalten, nachmalen ablesen [schwäb.: verlesen = sortieren; also etwa, danach mit dem Probst zu bilanzieren] oder den Bedürftigen mitteilen, wie {es} die Heilige Schrift beinhaltet, sie [die unrechtmäßigen Steuerpächter] seien geistlich oder weltlich. Den kleinen Zehnt [eine erweiterte Steuer, beispielsweise auf das Vieh] wollen wir gar nicht geben. Denn Gott der Herr {hat} das Vieh frei dem Menschen beschaffen, {so} dass wir das für einen unziemlichen Zehnt {ein}schätzen, den die Menschen erdichtet haben. Darum wollen wir ihn nicht weiter geben.